Nearshoring ist die Verlagerung von Bereichen des Backoffice oder Callcentern ins nähere Ausland, von der Schweiz aus namentlich nach Osteuropa, beispielsweise nach Warschau (Bild). Besonders gepflegt wird das Nearshoring von den Schweizer Banken und Versicherungen. Laut einer PwC-Studie betreiben diese in Osteuropa bereits 15'000 Arbeitsplätze. Hauptgrund für das Nearshoring: Die enorme Lohnkostendifferenz gegenüber der Schweiz von 40 bis 50 Prozent.
Das ist Nearshoring
Unter Nearshoring wird die Verlagerung einer Unternehmensfunktion wie Entwicklung, Rechnungswesen, Callcenter, Informatik, Compliance, Audit, Personalwesen oder Risikokontrolle ins nahe Ausland verstanden. Das Unternehmen behält hierbei die rechtliche Kontrolle über die ausgelagerten Funktion. Im Vergleich zum Offshoring grenzt sich das Nearshoring namentlich durch kürzere geografische Distanzen ab. In der Schweiz wird das Nearshoring namentlich von Banken und Versicherungen in grossem Stil betrieben. Gemäss der PwC-Studie «Sourcing strategies in the age of digitization» haben die Banken Standorte in den polnischen Orten Krakau, Warschau und Breslau aufgebaut und die Versicherungen schwerpunktmässig in der Slowakei im Grossraum Bratislava. Eine neue Möglichkeit könnte die Ukraine sein.
Grösster Treiber des Nearshoring: die Lohnkostendifferenz
Das Nearshoring wird durch die damit zu erreichenden Kosteneinsparungen für die vergleichbaren Aktivitäten in der Schweiz von bis zu 60 Prozent motiviert. Der grösste Treiber dabei ist die Lohnkostendifferenz gegenüber der Schweiz von 40 bis 50 Prozent. Laut der PwC-Studie bleibt der Effizienzdruck auf die Schweizer Standorte angesichts dieses Lohngefälles gegenüber Osteuropa bestehen. Der Trend zum Nearshoring wird demnach weiter anhalten, und zwar in der gesamten Schweizer Wirtschaft.
Hohe Anforderungen an das Management
Wie die bisherigen Erfahrungen zeigen, stellt das in grossem Stil gepflegte Nearshoring hohe Anforderungen an das Management. Die Führung des Tagesgeschäfts und die Kommunikationswege unter den geografisch getrennten Mitarbeitenden müssen durchdacht aufgebaut werden. Laut der PwC-Studie sind namentlich die im Vergleich zur Schweiz ungewohnt hohen Fluktuationsraten der osteuropäischen Mitarbeitenden ein spezielles Nearshoringproblem.
Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA
Wegen der hohen Outsourcing- und Nearshoringaktivitäten der Schweizer Banken und Versicherungen hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA das Rundschreiben 2018/3 «Outsourcing – Banken und Versicherungen» auf den 1. April 2018 in Kraft gesetzt. Darin werden die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Outsourcing und das Nearshoring von Banken und Versicherungen genau festgelegt. Vorgeschrieben sind namentlich eine angemessene Organisation sowie eine genau umschriebene Risikobegrenzung dieser Aktivitäten. Gemäss dem Rundschreiben dürfen grundsätzlich alle Funktionen ausgelagert werden, ausser «die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle durch das Oberleitungsorgan, zentrale Führungsaufgaben der Geschäftsleitung sowie Funktionen, die das Fällen von strategischen Entscheiden umfassen. Dies gilt ebenso für Entscheide über die Aufnahme und den Abbruch von Geschäftsbeziehungen.»