Die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs ist in der Schweiz in vollem Gange. Bis zum 30. Juni 2018 müssen alle Unternehmen ihre Buchhaltungssoftware auf den neuen Standard ISO 20022 umgestellt haben. Und nach Abschluss der Umstellung können Rechnungssteller ab Januar 2019 erste QR-Rechnungen verschicken, welche die regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit der revidierten Geldwäschereiverordnung vollumfänglich erfüllen. Was ist zu tun?
Projekt «SEPA» seit 2012 am Laufen
Im März 2012 lanciert die Europäische Union EU das Projekt «Single Euro Payments Area – SEPA». Ziel ist es, den bargeldlosen Zahlungsverkehr weltweit zu vereinheitlichen. «SEPA» beruht auf dem neuen Standard ISO 20022. Dieser internationale Standard für den elektronischen Datenaustausch in der Finanzbranche gilt ab dem Juli 2018 auch in der Schweiz.
Alle sind betroffen
Die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs mit dem Standard ISO 20022 betrifft alle: Finanzinstitute, Unternehmen und damit auch alle Versicherungsbroker, Kunden. Überweisungen, Lastschriften, Avisierung und Reporting, aber auch Einzahlungsscheine werden auf das neue System angepasst. Um mit der neuen Zahlungsnorm ISO 20022 arbeiten zu können, müssen Schweizer Unternehmen deshalb ihre Abläufe und ihre Software bis spätestens am 30. Juni 2018 aktualisieren.
Optimierungschancen
Die rechtzeitige Umstellung auf ISO 20022 bietet den Unternehmen aller Grössenordnungen weniger Ärger: Durch die einheitlichen Zahlungssysteme können Erfassungsfehler, Rückfragen und Rückweisungen durch Banken verhindert und somit administrativer Aufwand verringert werden.
Die Aufgabe mit den Informationstechnologie(IT)-Partnern lösen
Um mit den neuen Standards arbeiten zu können, benötigen alle Unternehmen eine Buchhaltungs-Software, welche den neuen ISO-20022-Standard unterstützt. Gegebenenfalls muss auch eingesetzte Hardware aktualisiert werden. Wo das noch nicht geschehen ist, muss die Aufgabe in Zusammenarbeit mit den externen Informationstechnologie(IT)-Partnern und den internen IT-Verantwortlichen rasch gelöst werden.
Voraussetzung für die QR-Rechnung
Im Rahmen der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs gemäss dem Standard ISO 20022 erfolgt auch die Umstellung auf die QR-Rechnung. Ab Januar 2019 können die ersten QR-Rechnungen verschickt werden. Diese können nur von Buchhaltungssoftware oder Enterprise-Resource-Planning(ERP)-Systemen verarbeitet werden, die dem neuen Standard ISO 20022 entsprechen. Die heutigen Einzahlungsscheine werden beim Rechnungsversand nur noch während einer Übergangszeit verwendet werden können.